1989/90 deckte der Fraktionsvorsitzende der Südlohner SPD, Joachim Musholt, einen Skandal im Wasserbeschaffungsverband (WBV) Südlohn-Vreden-Stadtlohn auf. Der Vorsitzende des WBV, Stadtdirektor Engelbert Sundermann aus Stadtlohn, wollte der Tochter des damaligen Geschäftsführers des WBV (Fischer) kostengünstig und mit unlauteren Mitteln eine Wohnung auf dem Gelände "Kalkloch" an der B 70 zwischen Südlohn und Stadtlohn zuschanzen. Öffentlich wurde der Skandal durch einen Leserbrief Musholts, der damals stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung war.
Die Ruhrnachrichten veröffentlichten den Brief am 4.12. 1990:
"Stadtlohn. Zu den Vorgängen um die Vermietung des Gebäudes auf dem Gelände "Kalkloch" nimmt der stellvertretende Vorsitzende der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes
Südlohn-Vreden-Stadtlohn Stellung.
Auf der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes (WBV) am 20. November 1989 meldete der Leiter der Stadtwerke sein Interesse an, das Gebäude auf dem Gelände "Kalkloch" für sich oder
seine Tochter anzumieten. Sowohl Wilhelm Wörmer als auch ich kritisierten, dass der Werksleiter an den Beratungen teilnahm (Problem der Befangenheit), als auch die Summe (400 bis 600 DM), die er
als höchstens akzeptabel ansah. Weiter gab ich zu bedenken, dass durch eine Vermietung des Gebäudes die 'Biologische Station Zwillbrock', die ihr Interesse an dem Gelände bekundet hatte, (dann)
als Verhandlungspartner nicht mehr zur Verfügung stehe. Darüber hinaus bat ich den Vorsitzenden des Wasserbeschaffungsverbandes, Herrn Sudermann, zu klären, ob eine (baurechtliche) Genehmigung
für das Objekt Kalkloch bestehe.
Am 21. Dezember 1989 stellte ich als Kreistagsmitglied in dieser Sache eine Frage an den ltd. Kreisbaudirektor Seifen. Dieser erklärte, dass für das Gebäude im Bereich des Kalkwerkes lediglich
eine Genehmigung zur Nutzung als Abstell- und Unterkunftsgebäude erteilt worden sei. Das Haus wurde über Jahrzehnte illegal bewohnt und baulich zu einem Wohnhaus erweitert.
Umso erstaunter war ich, als mit Einladung zur Verbandsversammlung am 27. November 1990 mitgeteilt wurde, dass der Kreis Borken als Baugenehmigunsbehörde bereit sei, eine Benutzung des Gebäudes
am Kalkloch für Wohnzwecke bis zum 31. Dezember 1998 zu dulden und bei dringendem Wohnbedarf um fünf Jahre zu verlängern. Als stellvertretender Vorsitzender nahm ich beim Kreis Borken
Akteneinsicht. Danach hatte der Vorsitzende des Wasserbeschaffungsverbandes, Engelbert Sundermann, nicht nur, wie von der Verbandsversammlung beauftragt, beim Kreis Borken abgeklärt, ob das
Gebäude als ständige Wohnung genutzt werden darf, sondern seinen Auftrag erweitert und den Kreis Borken über die Stadt Stadtlohn (Stadtdirektor Sundermann) angeschrieben und dringenden Wohnbedarf
angemeldet, mit Blick auf die 'angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und die Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Über- und Aussiedlern.'
Durch diese Aussage sah sich der Kreis nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidenten veranlasst, eine Nutzung der baurechtlich nicht vorhandenen Wohnung befristet zu dulden.
Auf der Sitzung am 27. November 1990 forderte ich den Leiter der Stadtwerke auf, zu erklären, dass er nicht mehr beabsichtige, das Kalkloch (Gebäude) anzumieten, andernfalls möge er als
'befangen' den Raum verlassen. Daraufhin erklärte Herr Fischer, dass das Interesse an einer Anmietung für sich oder seine Tochter nunmehr nicht mehr vorhanden sei'.
Joachim Musholt
stellv. Vorsitzender der Verbandsversammlung"