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History 1987, "Dat se nich doot, wat se willt" Hying deklariert Güllelagune zum Ententeich

Kritisch, Nr.37, Januar 1987, berichtete über einen Umweltskandal in Oeding aus dem Jahre 1986. Kälbermäster Hying war zum zweiten Mal unliebsam aufgefallen:

"Spaziergänger informierten die SPD: Hyings Löschteich sei total verdreckt, vermutlich mit Gülle. Die SPD war skeptisch, schließlich ermittelte ja bereits seit Januar die Münsteraner Staatsanwaltschaft gegen Hying wegen des Verdachts, im Januar (1986) die Schlinge verunreinigt zu haben. Daraufhin planten Mitglieder der SPD-Fraktion und des Ortsvereins, Proben zu entnehmen und genau analysieren zu lassen. Am 31.05.1986 um 15:30 Uhr begann die Aktion, die auch von einem WDR-Fernsehteam für das 'Münsterlandmagazin' dokumentiert wurde. Man zog Proben aus dem Teich sowie aus einem Rohr, das trotz Tarnung den SPD-Leuten nicht verborgen blieb. Dazu Dr. Manfred Ritzkopf vom chemischen Untersuchungslabor aquateria: 'Eindeutig Gülle. Ein Leben in einem solchen Teich ist nicht möglich.'.

Nachdem der WDR den Beitrag gesendet hatte, versuchte Hying Hals-über-Kopf, den Teich zu leeren. Gegenüber dem WDR erklärte er, Gänse hätten den Teich verschmutzt. Im Verhör waren es dann Enten. Einem Redakteur der RN griff er tätlich an, als dieser vom öffentlichen Weg aus Aufnahmen machen wollte, den Hying zuvor als seinen Privatweg ausgewiesen hatte. Trotz dieser Fülle von Ungereimtheiten trat der Leiter des Kreistiefbauamtes, Buchin, vor die Presse und verkündete: 'Die Ententheorie scheint sich zu bestätigen'. Wenig später lagen dann die Ergebnisse der Proben des Kreises, untersucht vom Hygieneinstitut in Gelsenkirchen auf dem Tisch: Sowohl das Wasser im Teich als auch das Drainagewasser, das in den Teich gepumpt wurde, wiesen erhebliche Belastungen auf. Diesmal erklärte Buchin, dass erhöhte Anteile von Ammoniumstickstoff vermuten lassen, dass direkt oder indirekt Gülle eingeleitet worden ist.

 

Am 20.08.1986 fand dann vor dem Schöffengericht in Borken die Verhandlung gegen Hying in Sachen Januar-Einleitung statt. Hying der für die UWG unter dem Motto: 'dat se nich doot, wat se willt' kandidiert hatte, präsentierte sich als jemanden, der noch nicht einmal im eigenen Stall den Überblick hat: 'nichts gewusst'. Schließlich wurde das Verfahren mit der Auflage, einer Geldbuße in Höhe von 10 000 DM zu zahlen, eingestellt. Ob er wegen der Teichverunreinigung erneut angeklagt wird, prüft z. Zt. noch die zuständige Staatsanwaltschaft in Münster."