Am Karsamstag 1978 geschah etwas skandalöses. Zwei Brüder (die Gebrüder Westhoff der gleichnamigen Gärtnerei aus Oeding) lockten einen jungen Südlohner aus der Kirche, der dort mit seiner Freundin die Osterfeierlichkeiten beging. Sie hätten ihn vor dem Gotteshaus fast zusammengeschlagen, hätte nicht ein aufmerksamer Südlohner Bürger seine nahe gelegene Haustür geöffnet, durch die der Bedrängte entfliehen konnte. Was war geschehen? Kritisch 8 berichtete ausführlich über die Affäre.
"In den Osterferien haben bei den Gebrüdern Westhoff Jugendliche gearbeitet. Über den Lohn wollte der Chef später mit ihnen reden. Nach zweieinhalb Wochen erfuhren die Jugendlichen, dass sie 2,50 DM pro Stunde bekommen sollten. Daraufhin legten sie die Arbeit nieder und verlangten sofort ihre Auszahlung. Der Chef allerdings verweigerte sie, weil sie nur zweieinhalb Wochen, statt wie vereinbart, drei Wochen gearbeitet hatten." Die Jugendlichen wandten sich in ihrer Not an Joachim Musholt, von dem sie sich Hilfe erwarteten. Der engagierte Sozialdemokrat drohte den Brüdern Westhoff telefonisch mit der Presse und einer Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt, sollte der Lohn nicht ausgezahlt werden. Das führte zu dem beschrieben Vorfall.
Nach dem Angriff der rabiaten Brüder auf seine Person, schrieb Joachim Musholt an das Gewerbeaufsichtsamt, die Industrie- und Handelskammer sowie den damaligen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, den Bundestagsabgeordneten Hermann Buschfort, SPD. Er schilderte den Vorfall und beklagte des weiteren die Ausbeutung von Lehrlingen in diesem Betrieb, die auch an Sonn- und Feiertagen bis zu 12 Stunden ohne Freizeitausgleich zum Arbeiten gezwungen worden waren. Die Antwort von Hermann Buschfort wurde in der Kritisch 8 veröffentlicht: "Bonn-Düsseldorf, 6. Juni 1978 (...) zurückkommend auf mein Schreiben vom 9. Mai 1978 kann ich Dir jetzt mitteilen, dass das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Coesfeld die Firma Gebrüder Westhoff in Oeding überprüft hat. Es wurde dabei festgestellt, dass die Firma die für Jugendliche geltende Arbeitszeit nicht eingehalten hat. Wegen der überschrittenen Arbeitszeit wurde ein Bussgeldverfahren gegen die Firma eingeleitet."
Bas Bussgeld war für die Firma leicht zu verkraften. Schwerer wog später derr Entzug eines Aufrages für die Bundesgartenschau. Fazit: "Bange machen gilt nicht. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt."