"Die Architektur passt nicht zum Dorf", lautete die Schlagzeile der Münsterlandzeitung am Freitag, den 20.3.2020. Was war geschehen?
Zu Beginn des Jahres stellten die Verantwortlichen für das Bauvorhaben auf dem Gelände "Terhedebrügge" ihr Projekt vor. Das Signal des Bürgermeisters damals: Der Rat muss nicht eingebunden werden. Er gab den Investoren damit "grünes Licht". Diese nutzten die Aussage von Christian Vedder als "Freifahrtsschein", liessen die Bäume auf dem Gelände "versehentlich" fällen und legten eine Planung vor, deren Architektur nicht zum Dorfbild passt. Auch der Investor, der vor Jahren sein Bauprojekt auf dem ehemaligen Gelände "Bürger" (Schlecker) verwirklichte, nutzte das "Wohlwollen" von Christian Vedder zu seinem Vorteil aus. Der Bürgermeister lernte daraus nicht.
Unklar ist, ob es der Verwaltung im Vorfeld des Projektes "Terhedebrügge" rechtlich erlaubt war, eine im Baugesetzbuch beschriebene "Veränderungsperre" zu erlassen. Fest steht jedoch, das der Bürgermeister in der Lage gewesen wäre, den Rat vorher einzuschalten, bevor das "Kind in den Brunnen fiel", wenn er es denn gewollt hätte. "Am Ende hat der Rat den Hut auf", lautet nun die späte Erkenntnis von Christian Vedder. Dem Kreis Borken sei es gedankt.
Welche Lehre zieht die Verwaltung nun daraus? Sie muss nun endlich die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgesehene Gestaltungssatzung erarbeiten, deren Verwirklichung der Rat, auf Antrag der SPD, unlängst beschlossen hat.
Mit einer Gestaltungsatzung kann man wirksam auf das Erscheinungsbild unserer zweipoligen Gemeinde Einfluss nehmen. Solange es die Gestaltungssatzung nicht gibt, sollte der Bürgermeister jedes wichtige Bauvorhaben dem Rat vorlegen, ob es ihm notwendig erscheint oder nicht. Die Politiker*innen sind die Vertreter*innen der Bürger*innen unserer Gemeinde und die fühlen sich im Hinblick auf das Bauvorhaben "Terhedebrügge "verarscht".