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1977 – Mindeststrafe für Musholt  

Es ging heiss her auf der Schul- und Kulturausschusssitzung am 17. März 1977. Wir berichteten (Schnüffelpraxis in Südlohn; Anekdoten aus einer turbulenten Sitzung).

 

Auf dieser besagten Sitzung bemägelte der sachkundige Bürger Musholt (SPD), neben den bereits dargelegten Sachverhalten, die mangelnde "Objektivität" des Ausschussvorsitzenden Rektor Liesner (CDU). Dieser habe sich mit einem Brief an alle Eltern seiner Hauptschüler gewandt und sich über die "Schlagzeilen" beschwert, die die SPD in der örtlichen Presse produziere (es ging um die Angabe falscher Schülerzahlen im Ausschuss durch Liesner). Der Rektor bestritt einen solchen Brief geschrieben zu haben und bezeichnete Musholt als "Lügner." Der konnte jedoch die Existenz des Briefes nachweisen und kritisierte darüberhinaus die "Neutralität", mit der Liesner den Ausschuss leite. Zu oft ginge mit ihm die Rolle des "Lehrers" durch, indem er "Kommafehler " in Anträgen der SPD anprangere, statt sie sachlich zu behandeln.

 

Die CDU war empört. Ausschussmitglied Alfons Harmeling verlangte wegen all der Aufmüpfigkeiten Musholts seinen Ausschluss für drei Sitzungen. Die Verwaltung versprach den Antrag zu prüfen, könne aber jetzt schon sagen, das "kein Verstoss gegen die Geschäftsordnung vorliegt", ein Ausschluss Musholts also nicht möglich sei.

 

"Die Milde des Herrn Harmeling (er meinte, der Ausschluss für drei Sitzungen sei die Mindeststrafe) kam nicht zum Zug", so die "Kritisch" in ihrer 5 Ausgabe im Jahr 1977.