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History 1977 – Schnüffelpraxis in Südlohn

Es ging schon "heiss" her auf der Schul- und Kulturausschusssitzung am 17. März 1977. Ausschussmitglied Joachim Musholt wurde vorgeworfen, er habe einen Teil der Niederschrift der vorausgegangenen Sitzung in der hiesiegen Presse veröffentlicht. In Wirklichkeit hatte er wiedergegeben, was ein CDU-Ausschussmitglied im Beisein von vier Zeugen in einer Südlohner Gastwirtschaft geäussert hatte.

In der damaligen Zeit war es üblich und gesetzlich erlaubt, Lehramtsanwärter vor Einstellung durch Befragung auf ihre Eignung hin zu überprüfen. Oft wollte man damit die Religionzugehörigkeit klären. In münsterländischen Regionen wurden bevorzugt katholische Lehrer*innen eingestellt. Das Gesetz wurde später abgeändert.

 

CDU-Ausschussmitglied Emmerich hatte in der besagten nicht öffentlichen Sitzung und in der Dorfkneipe geäussert: "(...) Mir ist es nicht gleichgültig, ob meine Kinder von einem Atheisten unterrichtet werden (...)." Musholt bezeichnete dies als Gesinnungsschnüffelei und zitierte Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden."

 

Eine strafrechtliche Verfolgung des angeblichen Geheimnisverrates, welche Emmerich Musholt androhte, wurde von den zuständigen Instanzen jedoch nicht eingeleitet.