Schiedsgerichtsverfahren Liesner gegen Musholt
Franz-Josef Liesner (CDU), Rektor der Hauptschule in Südlohn und Vorsitzender des Schul- und Kulturausschusses der Gemeinde Südlohn forderte 1975 vehement die Anschaffung eines
Sprachlabors für seine Schule, obwohl Fachleute und auch Parteifreunde anderer Meinung waren.
Für Liesner war es ein Prestigeprojekt, für Manfred Hecker (SPD) und Günther Schulten (CDU) eine Fehlinvestition. Manfred Hecker erarbeitete eine Vorlage für die SPD-Ratsfraktion und wiess nach,
dass die Anschaffungs- und Wartungskosten in keinem vernünftigen Verhältnis zur Nutzung und dem damit verbundenen Lernerfolg für die heranwachsenden Schüler standen.
Eine 7O%ige Auslastung, wie von Liesner behauptet, war eine Utopie, u.a wegen der Tasache, dass es an der Hauptschule nur einen Lehrer gab, der sich mit einer solchen Anlage auskannte.
Schul- und Kulturausschussmitglied Joachim Musholt (SPD), der eine Bezuschussung des Landes ausschloss, sprach sich daher im Ausschuss gegen die Anschaffung der zu teuren und ineffektiven Anlage
aus. Zuvor hatte bereits CDU-Ratsmitglied Günther Schulten auf einer öffentlichen Veranstaltung der SPD gegen die unnütze Investition argumentiert. Das veranlasste Rektor Liesner auf der
turbulenten Veranstaltung zu der Aussage: "Das ist doch (Schulten) ein ehemaliger Textilingeneur, der heute seine Vergangenheit nicht mehr wahr haben will." In der Folge erklärte Joachim Musholt
auf der anschliessenden Schul- und Kulturausschusssizung zu dem Vorfall: "Ich halte sein (Liesners) flegelhaftes Benehmen seinem reichlichen Alkoholkonsum zugute." Daraufhin strengte Liesner am
8.11. 1975 ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Musholt an. Die Verhandlung unter Vorsitz des "hörgeschädigten" Schiedmann Boll-Köhne, als Ersatz für den verhinderten Alfred Geuking, fand am 24.11.
im Hotel Föcking statt. Kritisch (2) berichtete: " 'Kläger' und 'Angeklagter' konnten sich im Beisein des Schiedsmannes auch nach langem 'Gespräch' nicht einigen. Musholt, der unehrenhaften
Beschuldigung gegen den Rektor bezichtigt, brauchte die von ihm verlangten 75,--DM an das Henricusstift nicht zu zahlen. Der Kläger nahm die Klage zurück und zahlte die Verfahrenskosten."
In der gleichen Ausgabe der Kritisch konnte die SPD den Lesern mitteilen: "Das Sprachlabor wird nicht angeschafft. Eine Mehrheit im Rat hat sich gegen die Anschaffung einer Sprachlehranlage
ausgesprochen und dem Hauptschuldirektor und Schul-und Kulturausschussvorsitzenden Liesner eine empfindliche Niederlage bereitet." Hauptgund des ablehenenden Ratsbeschlusses: Das Land hatte eine
Bezuschussung verweigert.