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SPD-Sozialminister Hubertus Heil will Lohndumping und Ausbeutung bekämpfen

 

Die Schattenseite des Kapitalismus zeigt sich in der Ausbeutung von Menschen. Bei der Bezahlung von Arbeitsleistungen stehen heutzutage die Paketzusteller und Haustürlieferanten an unterster Stelle.

 

Laut Gewerkschaftsangaben erhalten viele Betroffene sogar nur Stundenlöhne zwischen 4,50 Euro und 6 Euro bei einem Arbeitsalltag von 12-16 Stunden. Das liegt auch daran, das viele Firmen dieser Dienstleistungsgewerbe, Verträge mit Subunternehmen schließen, die den Mindestlohn nicht einhalten.

 

SPD-Sozialminister Hubertus Heil will dies nun ändern: Mit einem geplanten Gesetzt soll sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmer Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. Verdi-Chef Bsirske sprach von teils "mafiösen Strukturen" in diesem Gewerbe.

 

Der Arbeitsminister verwies auf die Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gilt. Dort seien gute Erfahrungen gemacht worden. In der Fleischwirtschaft wurde die Regelung 2018 ebenfalls eingeführt.

 

Kritik gibt es aus der CDU. Wirtschaftsminister Peter Altmeier gehen die Pläne der SPD zu weit. Es verweist auf die Zuständigkeit des Zolls. Er müsse durch regelmäßige Kontrollen sicherstellen, das Vorschriften eingehalten werden.

 

Der Kernpunkt des Streites zwischen Wirtschafts- und Arbeitsminister finder sich im Arbeitnehmerentsendegesetz, das auf die Regelungen für den Mindestlohn übertragen wurde, und jetzt nach den Vorstellungen von Arbeitsminister Heil auf den Paketdienst angewendet werden soll.

 

In & 14 heißt es da nüchtern und unmissverständlich:

 

Ein Unternehmer, der ein anderes Unternehmen mit der Erledigung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmens, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgeltes an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen.

 

Nach dieser schlichten Regelung könnten die schlecht bezahlten Paketboten zukünftig Klage gegen Arbeitgeber einreichen, die sie nicht nach den Bedingungen des Mindestlohngesetzes sozialversicherungspflichtig beschäftigen.