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Sind Windkraftanlagen in Südlohn geplant?

Seit geraumer Zeit suchen die Stadtwerke Münster nach geeigneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Südlohn zur Errichtung von neuern Windkraftanlagen.

Sind diese Flächen aber wirklich geeignet? Stehen sie im Einklang mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde? In benachbarten Kommunen entstehen "Bürgerwindparks" oder werden die Versorgungsbetriebe aktiv. Warum nicht in Vreden, Stadtlohn, Südlohn?

Die SPD hat zu dieser Thematik Fragen an  Bürgermeister Christian Vedder und stellte folgenden Antrag:

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

 

seit 1-2 Jahren versuchen  Projektierer, wie die Stadtwerke Münster und die Firma JuWi, Flächeneigentümer für Bauprojekte zu gewinnen.

 

Dazu wurde am 14.2. 2019 auf Initiative mehrerer Landwirte im Eschlohn, unter Federführung der Stadtwerke Münster, ein Projektgebiet vorgestellt, in dem 12. bzw. 13 Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 250 m entstehen sollen. Das vorgestellte Windkraftgebiet ist sehr umfangreich und flächendeckend geplant. Die geschäftlichen Vorteile für die beteiligten Landwirte sind enorm, jedoch auch die Nachteile für die Anwohner, denn der Schattenwurf und Geräuschpegel der Anlagen (über 35 Dezibel ist ein dauerhaftes, leises Flüstern) sind erheblich. Auf der Veranstaltung wurde von der Mehrheit der Flächeneigentümer beschlossen einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen.

Die SPD bittet die Verwaltung folgende Fragestellungen zu beantworten und zu bearbeiten:

 

1. Sind der Verwaltung, bzw. dem Bürgermeister, die Planungen der beteiligten Projektbeteiligten bekannt?

Wenn ja, wann wird der Rat der Gemeinde Südlohn unterrichtet?

Wenn nein, bitten wir schnellstmöglich um Klärung des Sachverhaltes und Kontaktaufnahme mit den angeführten Projektierern.

 

2. Wie beurteilt die Verwaltung die rechtliche Situation?

Ist eine Änderung des Flächennutzngsplans machbar?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wenn nein, wie beurteilt die Verwaltung die Aussicht einer gerichtlichen Klage der potentiellen Betreiber der Anlage gegen eine Ablehnung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Rat?

 

3. Wie will die Verwaltung bei einer etwaigen Änderung des Flächennutzungsplanes und Verwirklichung der Bauvorhaben die Nachteile (Schattenwurf und Lärm) für die Anwohner

begegnen? Kann die ausgewiesene Fläche so begrenzt werden, dass keine Nachteile für die Anwohner entstehen? (Der gesetzliche Mindestabstand darf hier nicht die Richtlinie sein, sondern die tatsächliche Belästigung für die betroffenen Anwohner.)

 

 

Begleitend zu diesem Antrag der SPD-Fraktion hatte die SPD bereits im Rat durchsetzt, dass der Bürgermeister den Geschäftsführer des Versorgungsbetriebes Vreden, Stadtlohn, Südlohn einlädt, um den Ratsmitgliedern seine Geschäftspolitik zu erläutern. Wir sind gespannt auf die Antworten.